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AG Hamburg-Blankenese, 07.01.2004 - 508 C 340/02 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 508 C 340/02 (https://dejure.org/2004,20402)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ABRV § 1 Nr. 2 a
Angstgefühle aufgrund des Terroranschlags vom 11. September 2001 sind keine unerwartet schwere Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Kein Recht zur Stornierung einer Flugreise aus Furcht vor Terroranschlägen
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Angstzustände nach Terroranschlägen des 11. September
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Angst vor Terroranschlägen ist keine "unerwartete schwere Erkrankung" - Reiserücktrittskostenversicherung muss nicht zahlen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 757
- VersR 2004, 469
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG München, 03.08.2000 - 181 C 15698/00
Schlaflosigkeit und Angstgefühle stellen keine schwere Erkrankung dar L
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.01.2004 - 508 C 340/02
Zutreffend verweist die Beklagte darauf, dass bloße Unruhe, Schlaflosigkeit, Angstgefühle und niedergedrückte Stimmung kein Krankheitsbild darstellen, das auf eine objektive schwere Erkrankung schließen lässt (vgl. AG München, Urteil v. 03.08.2000, Az. 181 C 15698/00 ).